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MI | 11.04.2012
Gericht (Bild: APA/Markus Leodolter)
CHRONIK
Zwölf Überfälle: Harte Urteile für Jugendliche
Zu unbedingten Haftstrafen in der Höhe von 20 Monaten bis fünf Jahren sind am Montag vier Jugendliche im Grazer Straflandesgericht verurteilt worden. Der Jüngste der Bande soll insgesamt zwölf Überfälle organisiert haben.
Der Jüngste der Gruppe soll der Drahtzieher gewesen sein.
Kein alltägliches Verfahren
Die vier Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 18 Jahren wurden alle aus der Untersuchungshaft zum Prozess gebracht. "Das ist ein durchaus nicht alltägliches Verfahren", meinte die Staatsanwältin gleich zu Beginn, denn als Drahtzieher soll der 15-Jährige agiert haben, der Jüngste in der Gruppe.
An einsame Orte gelockt und ausgeraubt
Der Bursche verkaufte laut der Anklägerin Drogen und soll dabei seine Kunden an einsame Plätze gelockt haben, wo sie von den anderen Jugendlichen ausgeraubt wurden. "Die Übergabe fand immer an Orten statt, die schwer einsehbar waren und daher der optimale Ort, um einen Raub zu begehen", so die Staatsanwältin.
Die Burschen erbeuteten Handys und Bargeld.
Motiv des 15-Jährigen: Spaß
Neben einigen Handys erbeuteten die vier Burschen einige hundert Euro Bargeld. Alle Angeklagten zeigten sich geständig.

Der Haupttäter gab als Begründung für seine Taten an: "Ich habe Drogen genommen, da will man mehr Spaß haben". Der Spaß hörte sich allerdings auf, als er seine Freunde für die Überfälle mit Messern ausstattete - auch das leugnete er nicht.

Die anderen Angeklagten konnten vor Gericht nicht wirklich begründen, warum sie mitgemacht hatten. Einer bezeichnete die Raubüberfälle als "Ausrutscher", ein anderer meinte: "Ich kann mir das selbst nicht erklären". Ein dritter gab schließlich an, er habe Geld zu Billardspielen gebraucht.
Die Angeklagten sowie ihre Eltern waren von dem strengen Urteil sichtlich geschockt.
Harte Urteile
Zwei der Angeklagten wurden zu je zwei Jahren Haft, einer zu 20 Monaten verurteilt. Den erst 15-jährigen Anführer traf es am härtesten: Er wurde zu einer unbedingten Gefängnisstrafe in der Höhe von fünf Jahren verurteilt.

Die Angeklagten sowie ihre Eltern waren von dem strengen Urteil sichtlich überrascht und geschockt - sie erbaten sich Bedenkzeit, die Urteile sind somit nicht rechtskräftig.
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