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MI | 11.04.2012
Martin Wabl (Bild: APA/Leodolter)
CHRONIK
Gratis Rechtsvertretung: UVS gab Wabl Recht
Der UVS hat im Rechtsstreit zwischen Martin Wabl und der Rechtsanwaltskammer zugunsten des pensionierten Richters entscheiden. Die Kammer zeigte Wabl an, weil dieser eine Frau rechtsfreundlich vertreten hatte.
Wabl vertrat Frau gegen ÖWG
Konkret ging es in dem Fall um die Frage, wer die Kosten für die Wärmedämmung eines Hauses tragen soll. Wabl vertrat eine Frau bei einer Besprechung mit der Österreichischen Wohnbaugenossenschaft (ÖWG) rechtsfreundlich. Die Befugnis zur umfassenden Parteienvertretung hätten aber nur Anwälte, begründete die Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld eine Geldstrafe in der Höhe von 300 Euro, die sie 2009 über Wabl verhängte.
Wabl betrieb kein Gewerbe und verlangte kein Honorar.
UVS: Aus humanitärem Antrieb gehandelt
Der pensionierte Richter berief dagegen, und der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) gab ihm nun Recht. Wabl betreibe kein Gewerbe und verlange kein Honorar, nicht einmal den Ersatz der Barauslagen, es liege keine Gewinnerzielungsabsicht vor. Man sei zum Schluss gekommen, dass er aus humanitärem Antrieb handle, heißt es in der Begründung des UVS.
Wabl möchte auch weiterhin als juristischer Nothelfer tätig sein.
Wabl: "Entscheidung ist Bestätigung für mich"
Dieser Spruch freut Wabl erwartungsgemäß - seit Jahren stehe er Menschen in Rechtsfragen unentgeltlich zur Seite, die hohen Anwaltskosten würden die Verhältnisse vieler einfach übersteigen. "Manche Verfahren bei Gericht sind ziemlich teuer, und es gelingt mir erfreulicherweise, dass ich vielen Menschen helfen kann. Diese Entscheidung des UVS ist für mich die Bestätigung, dass diese Tätigkeit im Rahmen der Gesetze erfolgt", so Wabl. Er möchte auch weiterhin als juristischer Nothelfer tätig sein.
RA-Kammer will kein Höchstgericht anrufen
Die Rechtsanwaltskammer werde die Möglichkeit, zum Verwaltungs- beziehungsweise Verfassungsgerichtshof zu gehen, nicht wahrnehmen, sagt Kammerpräsidentin Gabriele Krenn: "Es besteht von unserer Seite überhaupt kein Interesse daran, das zu tun. Der UVS kommt zum Ergebnis, dass es hier keinerlei Gegenleistungen gegeben hat, auch nicht auf Umwegen, und das akzeptieren wir selbstverständlich."
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