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Prozess |
22.01.2009 |
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Susanne Winter wegen Verhetzung verurteilt
Die Grazer FPÖ-Chefin Susanne Winter ist am Donnerstag wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren zu einer bedingten Haftstrafe von drei Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Winter: "Schleichende Islamisierung". |
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"Mohammed ein Kinderschänder"
Von "schleichender Islamisierung" und von einem "Einwanderungs-Tsunami", der über Graz hereinbricht, sprach Winter in ihrer Rede beim FPÖ-Neujahrstreffen 2008 unter anderem; unrühmlicher Höhepunkt war die Aussage, wonach der Prophet Mohammed im heutigen System ein "Kinderschänder" wäre.
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steiermark.ORF.at; 13.1.08
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Staatsanwalt: Urteil bedeutend für künftige Wahlkämpfe. Winters Anwalt sieht politische Positionen vor Gericht. |
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Große Bedeutung für künftige Wahlkämpfe
Gleich zu Prozessbeginn sprach der Staatsanwalt davon, dass dieser Prozess von großer Bedeutung für künftige Wahlkämpfe sei: Hier müsse das Gericht eine eindeutige Grenze setzen, welche Wortwahl in Zukunft möglich sei und was nicht mehr zu tolerieren sei - und er nannte explizit den nächsten Gemeinderatswahlkampf in Wien.
Aber auch für Winters Anwalt hatte das Verfahren "eine eminent wichtige Bedeutung", da seiner Ansicht nach politische Positionen vor Gericht stehen würden.
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"Wollte niemanden beleidigen"
Winter bekannte sich nicht schuldig: Mit der Bezeichnung des islamischen Propheten Mohammed als Kinderschänder habe sie niemanden beleidigen wollen, und sie sei nicht davon ausgegangen, dass sich jemand beleidigt fühlen könnte.
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Sie, Winter, trete für die Gleichberechtigung im Islam ein. |
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"Anwältin der Kinder und Frauen"
Aussagen wie die Warnung vor einem "Einwanderungs-Tsunami" und die Meinung, dass der Islam über das Mittelmeer zurückgeworfen werden sollte, seien im Wesentlichen "verkürzte Darstellung von historischen Tatsachen". Sie sehe sich als "Anwältin der Kinder und Frauen" und trete für die Gleichberechtigung im Islam ein.
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"Gegen radikalislamische Tendenzen"
Ihre Botschaften hätten sich nicht gegen muslimische Mitbürger gerichtet, sondern nur gegen radikalislamische Tendenzen, so Winter. Auf die Frage des Richters, warum dann in ihrer Rede im Zusammenhang mit den angeklagten Passagen nie das Wort "Radikal-Islam" gefallen sei, sagte Winter am Donnerstag, dass dies die Zuhörer in der Halle ohnedies gewusst hätten, da sie ja den Grazer Gemeinderatswahlkampf mitverfolgt hätten.
"Glauben Sie nicht, dass diese Äußerungen beim Zuhörer falsch ankommen könnten", fragte der Richter. "Das glaube ich nicht. Es ist kein Muslim während des Wahlkampfs von einem FPÖ-Anhänger attackiert worden, daher ist meine Botschaft richtig angekommen", antwortete Winter.
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"Ein Tierbordell, damit sich muslimische Männer nicht an den Mädchen im Stadtpark vergreifen." |
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Auch wegen "Tierbordell"-Sagers angeklagt
Die Staatsanwaltschaft klagte Winter aber auch wegen Aussagen bei einer Diskussion mit Schülern an einem Grazer Gymnasium an: Dort soll die FPÖ-Politikerin vorgeschlagen haben, dass man im Grazer Stadtpark ein Tierbordell errichten soll, damit die muslimischen Männer dorthin gehen könnten und sich nicht an den Mädchen im Stadtpark vergriffen.
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Genau das schrieb bereits ein Jahr davor ihr Sohn Michael in einer Zeitschrift des Rings Freiheitlicher Jugend - er wurde dafür mittlerweile wegen Verhetzung zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt; auch musste er seine Funktion als Landesobmann des Rings Freiheitlicher Jugend zurücklegen.
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Zeugen dürften das missverstanden haben, so Winter. |
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"Nur meinen Sohn verteidigt"
Beim Prozess am Donnerstag sagte Winter, sie habe diese Aussage nie getätigt. Sie habe lediglich ihren Sohn verteidigt, sich aber inhaltlich davon distanziert. Zeugen, die das anders gehört haben wollen, dürften das missverstanden haben, so die Angeklagte.
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Winter: "Ich habe die Wahrheit gesprochen"
In ihrem emotionalen Schlusswort zeigte sie sich erschüttert über die Vorwürfe, sie als Hassprediger hinzustellen. Sie habe die Wahrheit gesprochen und ihre Wahrheit sei mit Gottes Hilfe gesprochen worden.
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Das Urteil ist nicht rechtskräftig. |
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Drei Monate bedingt, 24.000 Euro Geldstrafe
Winter wurde wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren zu einer Geldstrafe von 24.000 Euro und einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Ihre Äußerungen seien objektiv geeignet gewesen, Hass zu schüren, begründete der Richter das Urteil. Winters Anwalt meldete Rechtsmittel an, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
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Winter kündigte nach der Urteilsverkündung sofort Berufung an.Einen Rücktrittsgrund sieht die FPÖ-Nationalratsabgeordnete in dieser Verurteilung in erster Instanz nicht.
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Rücktrittsaufforderungen von den Grünen und Grazer KPÖ. |
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Kickl spricht von "Skandalurteil"
Rücktrittsaufforderungen kommen bereits von den Grünen und der Grazer KPÖ. Schützenhilfe gibt es dafür von der FPÖ. FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl spricht von einem Skandalurteil und übelster Gesinnungsjustiz. Die Meinungsfreiheit in unserem Land sei dadurch extrem gefährdet, so Kickl.
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steiermark.ORF.at; 25.11.08
Warum der Prozess überhaupt erst jetzt stattfand, obwohl die Staatsanwaltschaft bereits im April Anklage erhob, liegt daran, dass Winter mittlerweile von der Grazer Stadtregierung in den Nationalrat wechselte. Ihre Immunität als Abgeordnete hob der Nationalrat erst vor wenigen Wochen auf.
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