Steiermark ORF.at
wetter.ORF.at
MO | 13.02.2012
Schlangenexperte Werner Stangl mit "Amanda" (Bild: APA/ Markus Leodolter)
CHRONIK
"Amanda" in der Küche des Besitzers gefunden
Die am Sonntag in Graz entkommene Boa constrictor "Amanda" ist am Donnerstag wiederaufgetaucht - und zwar in der Küche ihres Besitzers. Sie hatte sich unter einer Anrichte verkrochen.
Warmer Platz zum Verdauen
Boa "Amanda" war also nicht - wie ursprünglich von ihrem Besitzer vermutet - über die gekippte Balkontüre geflüchtet. Die Würgeschlange hatte sich in der Küche ihres Besitzers nach ihrer Hasenmahlzeit am Sonntag ein warmes Plätzchen zum Verdauen gesucht.
Die Schlange hatte sich unter einem Küchenkasten verkrochen.
Hinter Küchenkasten verkrochen
Zwei Mal hatten Polizisten die Wohnung des 52-Jährigen nach dem Verschwinden des Tieres auf den Kopf gestellt, ohne Erfolg. Am Donnerstag nahm dann der Sachverständige für Reptilien, Werner Stangl, die Wohnung in Augenschein, nachdem er seit Sonntag täglich stundenlang vergeblich die Umgebung der Wohnung nach der Schlange abgesucht hatte.

Gegen 13.00 Uhr entdeckte er "Amanda" hinter einem Küchenkasten. Die Schlange war durch einen etwa zehn Zentimeter schmalen Schlitz gekrochen.
Amanda im Terrarium (Bild: ORF) Besitzer will "Amanda" nicht behalten
"Amanda" ist mittlerweile wieder in ihrem Terrarium, der Boa geht es laut Polizei gut. Sie bleibt vorerst bei ihrem Besitzer. In den nächsten Tagen soll der Grazer aber Besuch vom Veterinäramt bekommen, das die Haltungsbedingungen prüft.

Der 52-Jährige kündigte bereits an, das Tier nicht mehr behalten zu wollen, er möchte die Schlange an einen Zoo oder Tierpark abgeben.
Rechtliche Rahmenbedingungen geändert
Mit dem Fund haben sich wohl auch die rechtlichen Konsequenzen für den Besitzer etwas geändert, denn da das Tier die Wohnung nicht verlassen hat, dürfte die Staatsanwaltschaft auch keine Anklage wegen fahrlässiger Gemeingefährdung erheben. Das behördliche Verfahren wegen der versäumten Meldung und dem zu kleinen Terrarium laufe aber weiter, so die Polizei.
Unklarheit herrscht darüber, wer für die Einsatzkosten aufkommt.
Wer muss zahlen?
Unklarheit herrscht noch über die Frage, wer für die Einsatzkosten der Polizei aufkommt. Laut der Exekutive wurde der Bundespolizeidirektion Meldung erstattet. Dort wird man entscheiden, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt und der 52-jährige Besitzer zahlen muss.
Ganz Österreich
Steiermark News

 
TV-Programm TV-Thek Radio Österreich Wetter Sport IPTV News