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MO | 13.02.2012
Bild: ORF (gericht urteil)
GERICHT
Knecht ausgebeutet: Landwirt verurteilt
In Leoben ist Donnerstagabend ein Landwirt zu 18 Monaten bedingter Haft nicht rechtskräftig verurteilt worden. Er soll einen Knecht 30 Jahre lang ausgebeutet haben. Außerdem wurde er des schweren Betrugs schuldig befunden.
Der Fall wurde im Herbst 2008 bekannt.
Knecht geschlagen und ausgebeutet?
Der Fall hatte im Herbst 2008 für Aufsehen gesorgt, damals wurde gegen den Landwirt ermittelt. Er soll dem 56-jährigen Knecht übermäßig viel Arbeit aufgebürdet und ihn medizinisch kaum versorgt haben. Außerdem soll er den Mann auch geschlagen und beschimpft haben.

Gutachten ergaben, dass das Opfer in seiner Entwicklung und im Sozialleben stark eingeschränkt ist.
Um Essen und Trinken gebettelt
Ungefähr jeden dritten Tag sei der Knecht an ihrem Küchenfenster gekauert und habe um etwas zu Essen, zu Trinken oder ein paar Euro gebettelt, schilderte eine Zeugin beim Prozess am Donnerstag. Ihr Hof liegt nur rund 30 Meter von jenem entfernt, auf dem der Mann von Anfang der 80er-Jahre bis 2008 als Knecht gelebt hat.
Der Mann habe am ganzen Körper gezittert, so eine Zeugin.
Knecht drohte, sich umzubringen
Kein normales Wort habe man von dort gehört, erzählte die Zeugin weiter. Mit dem Knecht sei immer nur geschrien worden. Im Laufe der Jahre sei der Mann immer ängstlicher geworden und habe am ganzen Körper gezittert. Wenn er geschlagen worden sei, habe sich sein Zustand noch verschlechtert, so die Frau.

Am Ende sei der Knecht so verzweifelt gewesen, dass er mehrmals angedeutet habe, sich umbringen zu wollen, so ein weiterer Zeuge, bei dem der Mann mittlerweile ein neues Zuhause gefunden hat.
Auf einem Ohr könne er nichts mehr hören, so der Mann.
Schläge mit einem Gartenschlauch
Auch der Knecht wurde vor Gericht befragt. Einmal habe ihm der angeklagte Landwirt mit einem Plastikschlauch so lange auf das nackte Gesäß geschlagen, dass er zwei Tage nicht habe sitzen können. Außerdem könne er auf einem Ohr nichts mehr hören. Der Bauer habe in so lange "gebeutelt", bis Blut geflossen sei, sagte der 56-Jährige.
Im April teilweise schuldig bekannt
Der Angeklagte bekannte sich zwar schon in der ersten Verhandlung im Frühjahr für schuldig, mittels Unterschriftenfälschungen im Namen seines Knechtes Fördergelder erschlichen zu haben. Zum Vorwurf der Vernachlässigung und Misshandlung bekannte sich der Mann aber auch am Donnerstag nicht schuldig und verweigerte die Aussage.
Schwerer Betrug und Urkundenfälschung
Die Tatbestände des schweren Betrugs und der Urkundenfälschung betreffen nicht nur den Landwirt, sondern auch dessen 29-jährigen Sohn, der die Wirtschaft mittlerweile übernommen hat.

Beide sollen Unterschriften des Opfers bei Förderansuchen und Pachtverträgen gefälscht haben. Dadurch entstanden dem Knecht und der Sozialversicherungsanstalt der Bauern Schäden in der Höhe von rund 200.000 Euro. Dieser Betrag wurde vom Beschuldigten anerkannt.

Das Verfahren gegen den Sohn wurde ausgegliedert und der 29-Jährige wegen schweren Betrugs nicht rechtskräftig zu sechs Monaten bedingter Haftstrafe verurteilt.
Sowohl der Angeklagte als auch der Staatsanwalt legten Berufung ein.
In allen Anklagepunkten schuldig
Der Landwirt wurde in allen Anklagepunkten für schuldig befunden und wurde zu einer bedingten Haftstrafe in der Höhe von 18 Monaten verurteilt. Er berief sofort, aber auch der Staatsanwalt legte Berufung ein, da ihm die Höhe der Strafe zu gering war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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