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BZÖ-VORSCHLAG |
07.07.2005 |
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Mit Fairness in den Wahlkampfsommer
Der Landtag ist am Donnerstag zu seiner letzten Sitzung vor der Wahl am 2. Oktober zusammengetreten. Das BZÖ will für die kommenden Wahlkampfmonate ein Fairness-Abkommen schließen und hat bereits an alle Parteien den Entwurf dazu verschickt.
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Nachdem ÖVP und Sozialdemokraten bereits vor einem Jahr erfolglos über ein solches Fairness-Abkommen verhandelt hatten, legte am Mittwoch nun das BZÖ einen Entwurf vor. Ein Überblick über die Eckpunkte:
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Was ist (nicht) erlaubt
- Das Abkommen soll mit 1. September in Kraft treten und mit 2. Oktober Mitternacht enden.
- Keine Partei darf mehr als 500.000 Euro für den Wahlkampf ausgeben.
- Persönliche Untergriffe, die Verbreitung von Unwahrheiten oder die Zerstörung von Wahlplakaten anderer Parteien sind verboten.
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ÖVP sagt "ja, aber" zum Abkommen
Man würde ein Fairness-Abkommen sofort unterschreiben, allerdings nur für eine gesamte Legislaturperiode, also für volle fünf Jahre, sagt ÖVP-Landesgeschäftsführer Andreas Schnider.
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Die Begrenzung der Wahlkampfmittel auf 500.000 Euro sei außerdem absurd, so Schnider; die Großpartei ÖVP plant, 2,5 Mio. Euro im Wahlkampf einzusetzen.
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SPÖ will Fairness "sobald wie möglich"
Ähnliches gilt auch für die Sozialdemokraten: Ihnen stehen nach eigenen Angaben ebenfalls 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die vom BZÖ geforderte Grenze sei indiskutabel.
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Auch die SPÖ sagt ansonsten "ja" zum Fairness-Abkommen, egal ob bis zur Wahl oder für die nächsten fünf Jahre. Gelten soll es aber laut SPÖ-Landesgeschäftsführer Hans Marcher nicht erst ab September, sondern sobald wie möglich.
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FPÖ und LH: "Wir sind immer fair"
Der freiheitliche Landesgeschäftsführer Wolfgang Aigner sagt: "Wir sind immer anständig und fair und brauchen kein Abkommen". Auch bei der Liste Hirschmann heißt es schlicht: "Wir sind immer fair".
KPÖ für das Abkommen Die KPÖ spricht sich für ein Fairness-Abkommen aus. Man könne sich sowohl mit einem kurzfristigen als auch mit einem langfristigen Abkommen anfreunden.
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steiermark.ORF.at:
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