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JUSTIZ |
18.08.2009 |
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Richter soll für Geld interveniert haben
Ein Grazer Strafrichter soll Geld, Reisen und eine Waffe geschenkt bekommen haben, um in einem Strafverfahren zu intervenieren. Das Justizministerium soll jedoch eine Anklage abgelehnt haben, berichtet der "Falter".
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Der Richter wird von einem Bauunternehmer und einem hochrangigen Polizisten belastet. |
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Mehr als 300.000 Schilling
Der Richter wird von einem Bauunternehmer und einem hochrangigen Polizisten schwer belastet. Die Vorwürfe gehen in das Jahr 2005 zurück. Der Chefinspektor gab laut der Wiener Wochenzeitung "Falter" als Zeuge dreimal zu Protokoll, er habe gehört, wie der Unternehmer und der Richter über die Bezahlung von mehr als 300.000 Schilling gesprochen hätten.
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Protokoll: Richter hat Geldbetrag bestätigt
Der Chefinspektor gab demnach zu Protokoll: "Ich konnte das Gespräch mithören, wobei der Unternehmer den Richter auf diesen Geldbetrag (300.000-400.000 Schilling, Anm.) ansprach. (...) Zu meiner absoluten Überraschung hat der Richter den hohen Geldbetrag bestätigt." Er habe auch die Namen von zwei Richtern genannt, bei denen er intervenieren wolle.
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Der Richter soll Geldgeschenke, Städtereisen und sogar eine Pistole geschenkt bekommen haben. |
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Richter gab Geschenkannahme zu
Den Fall habe das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) übernommen, berichtet der "Falter". In dem Akt, welcher der Weisungsabteilung des Justizministeriums übermittelt wurde, heißt es, der Richter habe zugegeben, vom Bauunternehmer immer wieder Geldgeschenke, Städtereisen und sogar eine Pistole der Marke Beretta geschenkt bekommen zu haben. Auch kostenlose Bauarbeiten habe der Unternehmer beim Richter geleistet.
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Geschenke "aus Freundschaft"
Der Richter habe sich in seiner Zeugeneinvernahme damit verantwortet, dass die Geschenke nur "aus Freundschaft" überbracht worden seien. Es seien außerdem "nicht mehr als 2.000 Euro" gewesen.
Das Geld habe er "zu Weihnachten oder zum Geburtstag" bekommen, "damit ich mir Zigaretten und Bücher kaufen kann". Die Pistole sei ihm förmlich aufgedrängt worden.
Der Richter habe auch zugegeben, für den Bauunternehmer Schriftsätze verfasst zu haben, um eine Wiederaufnahme eines Verfahrens bei seinen Richterkollegen zu erreichen, berichtet der "Falter".
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Ministerium sieht keine Beweise
Das Justizministerium habe dennoch keine Anklage zugelassen, mit der Begründung, dass die Verantwortung des Richters "unwiderlegbar" sei. Kriminelle Handlungen seien "nicht beweisbar", zitiert die Stadtzeitung aus dem Akt.
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Die Zahlung der Geldbeträge habe niemand gesehen, wird laut "Falter" vom Ministerium argumentiert. |
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Kronzeuge "unglaubwürdig"
Der Chefinspektor habe wohl eigene "Interpretationen" des Geschehens vorgenommen. Das mitgehörte Gespräch sei irrelevant. Und auch der als Kronzeuge auftretende Unternehmer sei "völlig unglaubwürdig". Zwar hätten Familienmitglieder des Unternehmers bezeugt, dass immer wieder über die Zahlung großer Geldbeträge an den Richter gesprochen worden sei, es habe jedoch niemand gesehen.
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Klenk: Ministerin wusste von dem Fall
Man wolle nicht den Richter als schuldig hinstellen, sagt Florian Klenk, stellvertretender
Chefredakteur des "Falter". Zu kritisieren sei das Justizministerium, das keinen unabhängigen Richter, sondern weisungsgebundene Hofräte über diesen Fall entscheiden habe lassen. Die damalige Justizministerin Maria Berger (SPÖ) habe von dem Fall gewusst, so Klenk.
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"Schuldnachweis aus Mangel an Beweisen nicht möglich". |
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"Verdacht der Intervention widerlegt"
Gegen den Richter sei 2006 sehr wohl ein Strafverfahren eingeleitet worden, heißt es dazu aus dem Justizministerium. Im Zuge von ergänzenden Ermittlungen "konnte der Verdacht der Intervention widerlegt werden", Zeugenaussagen hätten sich zum Teil als widersprüchlich erwiesen. Zudem seien trotz Ankündigungen keine Zahlungsbelege vorgelegt worden.
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Daher gelangte die Staatsanwaltschaft im April 2008 zu der Erkenntnis, dass ein "Schuldnachweis aus Mangel an Beweisen nicht möglich ist".
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Verfahren eingestellt
Anfang 2009 wurde das Verfahren gegen den Grazer Richter schließlich eingestellt. Dienst- und disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen den Richter seien aber eingeleitet worden, heißt es aus dem Ministerium. Auch eine gerichtliche Überprüfung durch einen Fortführungsantrag wäre möglich gewesen, ein solcher sei jedoch nicht eingebracht worden.
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kaernten.ORF.at; 12.8.09
Vor einer Woche hatte der "Falter" bereits Missstände im Justizministerium geortet. Es ging um ein eingestelltes Verfahren gegen den Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler (BZÖ) in Sachen "Ortstafelverrückung".
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