Steiermark ORF.at
MI | 11.04.2012
"Styriagra" (Bild: Mandl/ORF)
GERICHT
Aus für "Styriagra"
Der weststeirische Kürbisproduzent Richard Mandl darf ab sofort seine blauen Kürbiskerne nicht mehr unter dem Namen "Styriagra" verkaufen. Das Oberlandesgericht Wien gab einer Unterlassungsklage des Pharmariesen Pfizer statt.
Pfizer fühlte sich von Mandl und seinen blauen Kürbiskernen auf dem falschen Fuß erwischt, verwies auf die Ähnlichkeit mit seinen blauen Potenzpillen Viagra und klagte im Vorjahr auf Unterlassung.
Für den Steirer ist das Urteil existenzbedrohend.
"Bewusst ähnlich konzipiert"
Pfizer ging in Berufung, und das Oberlandesgericht in Wien erteilte nun eine einstweilige Verfügung: Der Beklagte habe sein Produkt offenbar ganz bewusst ähnlich dem Medikament Viagra konzipiert und verkaufe es mit dem Hinweis auf eine luststeigernde Wirkung von Kürbiskernen, heißt es in dem Urteil.

Mandl darf demnach ab sofort die mit blauem Zuckerguss überzogenen Kürbiskerne mit dem Namen "Styriagra" wegen der Verwechslungsgefahr mit der Potenzpille Viagra nicht mehr herstellen und verkaufen.
Pfizer klagte zudem auf 36.000 Euro Schadenersatz. Außerdem muss Mandl die Verfahrenskosten bezahlen.
Mandls ehemalige Rechtsanwältin will ihn wegen der schlechten Erfolgsaussichten nicht mehr vertreten.
Kampf "bis zum letzten Blutstropfen"
Der Kürbiskernproduzent aus Krottendorf/Gaisfeld wollte zwar noch kein Interview geben - dazu fühle er sich nicht in der Lage, wie er sagte -, er bestritt aber die ihm unterstellten Absichten. Vermutlich wolle er weiterkämpfen, wenn erforderlich, "bis zum letzten Blutstropfen".

In den nächsten Monaten kommt es zur Hauptverhandlung am Wiener Handelsgericht: Je nachdem, wie dort entschieden wird, hat Mandl dann noch die theoretische Möglichkeit, bis zum Obersten Gerichtshof zu gehen.

Seine ehemalige Rechtsanwältin, die Mandl wegen der schlechten Erfolgsaussichten nicht mehr vertreten wird, glaubt aber nicht an diese Möglichkeit. Der Weg zum Obersten Gerichtshof sei nur möglich, wenn noch erhebliche Rechtsfragen offen seien, wenn also noch etwas ungeklärt sei. Das sei hier aber nicht der Fall, glaubt die Juristin.
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