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Prozess |
14.11.2008 |
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Lehrer vom Menschenhandel freigesprochen
Ein HTL-Lehrer ist am Donnerstag in Graz vom Vorwurf des grenzüberschreitenden Prostitutionshandels freigesprochen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Der angeklagte Pädagoge - er hat neben seinen Lehrfächern auch ein Jusstudium abgeschlossen - soll zahlreiche Mädchen an verschiedene Nachtclubs in der Steiermark vermittelt haben. Mit seinem Komplizen beschaffte er laut Anklage den Frauen die nötigen Einreisepapiere und brachte sie nach Österreich.
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Als Putzfrauen nach Österreich geholt
Die Opfer sollen geglaubt haben, sie würden in der Steiermark Jobs als Tänzerinnen, Putzfrauen oder Küchenhilfen bekommen. Die Beschuldigten sollen von den Frauen 1.000 bis 2.800 Euro für die Reise kassiert haben, außerdem 30 Euro pro Nacht für eine Schlafgelegenheit.
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Bevor er den Handel mit den Frauen begonnen haben soll, hatte der Lehrer versucht, einen "Nachtclub-Guide" herauszugeben. Als das nicht klappte, versuchte er - ebenso erfolglos -, mit einer Mülltrennungsfirma in Polen zu Geld zu kommen. |
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Bordellbesitzer belastete Lehrer
Der angeklagte Lehrer - er ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder - hatte selbst eine Freundin aus Moldawien, der er eine Wohnung einrichtete. Dann soll er für einen Grazer Bordellbesitzer weitere junge Frauen, vorwiegend aus Moldawien, zur Arbeit in Nachtlokalen in die Steiermark geholt haben. Der Pädagoge gab an, der Lokalinhaber sei der Drahtzieher gewesen, der Mitangeklagte belastete hingegen den Lehrer massiv.
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Der Angeklagte stritt nicht ab, dass er Mädchen nach Österreich gebracht hatte, aber laut Verteidiger verlief alles ganz legal: "Es muss niemand gezwungen werden, es finden sich in Moldawien genug Mädchen, die gerne im Westen als Prostituierte arbeiten möchten." All diese Frauen hätten gültige Papiere gehabt, von Zwang oder Täuschung könne keine Rede sein. Insgesamt sollen es über 50 Frauen gewesen sein, die nach Österreich gebracht wurden.
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Die Aussagen der betroffenen Frauen waren sehr unterschiedlich, daher lautete das - nicht rechtskräftige - Urteil auf Freispruch. |
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Urteil nicht rechtskräftig
Der Lehrer wurde freigesprochen, da - so die Richterin - die Schuld nicht eindeutig erwiesen sei: Die Mädchen hatten unterschiedliche Angaben gemacht und zum Teil erklärt, sie hätten freiwillig gearbeitet.
Die drei Mitangeklagten wurden zu teilbedingten Freiheitsstrafen im Ausmaß von 19 bis 24 Monaten verurteilt - auch hier ist die Verurteilung nicht rechtskräftig. Nach Angaben des Landesschulrats ist der Pädagoge nach wie vor vom Dienst suspendiert.
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