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MO | 13.02.2012
Susanne Winter (Bild: APA/Martin Wiesner)
Immunität
Prozess gegen Susanne Winter wackelt
Nachdem Susanne Winter in den Nationalrat einzieht, könnte es sein, dass sie sich dank ihrer Immunität nicht vor Gericht verantworten muss. Die Grazer FPÖ-Stadträtin ist ja wegen Verhetzung angeklagt.
Der neue Nationalrat wird am 28. Oktober angelobt.
Immunität als Abgeordnete
Die Verhandlung hätte am 23. Oktober in Graz stattfinden sollen, wurde aber verschoben; es müsse abgewartet werden, bis die Immunität von Winter, die sie nun als Nationalratsabgeordnete genießt, aufgehoben wird. Sobald das geschehen ist, kann der Prozess sofort stattfinden, so der Präsident des Grazer Straflandesgericht, Friedrich Kicker.
Verhetzung und Herabwürdigung rel. Lehren
Winter hatte im Grazer Gemeinderatswahlkampf im Jänner den Propheten Mohammed in heutiger Zeit als "Kinderschänder" bezeichnet; außerdem hätte er den Koran "in epileptischen Anfällen" geschrieben. Die Anklage gegen die Freiheitliche lautet auf Verhetzung und Herabwürdigung religöser Lehren.
Immunität kann aufgehoben werden
Winters Immunität könnte aufgehoben werden: Dafür muss die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Aufhebung stellen. Theoretisch könnte dann die Verhandlung noch vor Weihnachten stattfinden, da der zuständige Richter "alles fertig vorbereitet hat", so Kicker. Er rechnet allerdings, dass bis zur Aufhebung "sicher ein Monat" vergehen wird.
Parlamentsausschuss entscheidet
Der Immunitätsausschuss des Parlaments entscheidet über eine allfällige Auslieferung Winters, erklärt der Verfassungsexperte Theo Öhlinger.

Zentrale Frage bei dieser Entscheidung: Stand die mutmaßlich strafbare Handlung in unmittelbarem Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des Betreffenden - und zwar der politischen Tätigkeit als Abgeordneter oder zumindest als Kandidat für den Nationalrat.
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