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Gericht |
30.05.2008 |
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Urteil im "Quecksilberprozess"
Im sogenannten "Quecksilberprozess" hat es Donnerstag in Leoben ein Urteil gegeben: Der 37 Jahre alte Angeklagte wurde zu 15 Monaten bedingt verurteilt. Der Mann musste sich wegen Verleumdung vor Gericht verantworten.
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Familienmitglieder kauften sechs Quecksilberthermometer. |
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Verdacht auf Ehefrau gelenkt
Der Angeklagte hatte seine Ehefrau beschuldigt, ihm Quecksilber gespritzt zu haben. Die Ärzte stellten im Körper des Mannes auch erhebliche Mengen Quecksilber fest, das durch Injektionen verabreicht wurde. Bei den Ermittlungen stellte sich weiters heraus, dass Familienmitglieder innerhalb kurzer Zeit sechs Quecksilberthermometer gekauft hatten. Zuerst fiel der Verdacht auf die Ehefrau, sie hatte mit der Sache aber nichts zu tun.
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"Münchhausen-Syndrom"?
Der Richter zeigte sich überzeugt, dass sich der Maurer das Quecksilber selbst injiziert hat. Der Angeklagte wies jede Schuld von sich. Laut einem Psychiater könnte der 37-Jährige unter dem sogenannten "Münchhausen-Syndrom" leiden, eine Art "Masochismus, bei der man sich selbst verletzt, um Aufmerksamkeit zu erregen".
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Bedenkzeit erbeten. |
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Urteil nicht rechtskräftig
Das Urteil, 15 Monate bedingt, ist noch nicht rechtskräftig. Der 37-Jährige erbat sich drei Tage Bedenkzeit.
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steiermark.ORF.at; 10.10.07
Der Prozess am Landesgericht Leoben gegen jenen Obersteirer, der sich selbst mit Quecksilber vergiftet und den Verdacht anschließend auf seine Frau gelenkt haben soll, ist am Mittwoch vertagt worden.
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