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AK |
11.04.2008 |
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Kehrtarife sorgen für Verwirrung
Die Tarife für Rauchfangkehrer sorgen für Verwirrung. Laut Arbeiterkammer (AK) vermuten zahlreiche Steirer eine doppelte Preiserhöhung, da der Abrechnungszeitraum vom Kalenderjahr abweicht.
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Rauchfangkehrer muss Höchsttarif nicht ausgeschöpfen. |
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Landesgesetz regelt Kehrgebühren
Die Kehrgebühren sind per Landesgesetz festgelegt und wurden mit 1. Mai 2007 erstmals seit 2000 erhöht. "Da der Abrechnungszeitraum aber vom Kalenderjahr abweicht, erfolgte eine stufenweise Anpassung der Tarife", erläutert AK-Experte Gerhard Löscher. Daher glaubten viele Kunden an eine doppelte Preiserhöhung.
Der Kehrtarif ist ein Höchsttarif, der nicht zur Gänze vom jeweiligen Rauchfangkehrer ausgeschöpft werden muss.
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Rauchfangkehrerwechsel ist möglich
Wer mit der Leistung seines Kaminfegers nicht zufrieden ist, kann zwischen 15. Mai und 15. September zu einem anderen Rauchfangkehrer wechseln. Wenn dieser aus einem anderen Kehrgebiet kommt, können allerdings zusätzliche Wegkosten anfallen.
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Unbenütze Rauchfänge sind gebührenfrei
Generell ist die Führung eines Kehrbuches notwendig, in dem der Rauchfangkehrer seine Termine einträgt. Werden Rauchfänge mehr als sechs Monate nicht benützt, sind sie schriftlich abzumelden und sind dann gebührenfrei.
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Auf Wunsch muss Jahresabrechnung vorgelegt werden. |
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Tarife oft schwer nachvollziehbar
Da die Kehrgebühren von der Art der Feuerungsanlage, der Nennheizleistung und der Anzahl der Kamine abhängen, sind die Tarife für Kunden nicht immer leicht nachvollziehbar. Der Rauchfangkehrer muss aber auf Wunsch unentgeltlich eine detaillierte Jahresabrechnung für seine Leistungen vorlegen.
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Links:
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