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Fürstenfeld |
03.04.2007 |
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Bettler kämpft vor Gericht gegen Bettelverbot
Die umstrittene Fürstenfelder Bettelverordnung könnte jetzt kippen, denn ein Bettler will beim VfGH klagen. Der Verfassungsexperte Christian Brünner sieht dafür gute Chancen und ortet einen Verstoß gegen die Grundrechte.
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Verfassungsgerichtshof soll entscheiden
Schon in den nächsten Tagen will man die genaue Formulierung des Antrags abschließen. In wenigen Wochen soll dann der Gang zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) folgen.
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"Massiver Verstoß gegen das Grundrecht"
Unterstützt wird der Fürstenfelder Bettler bei seiner Klage von der Vinzenzgemeinschaft, einer Anwältin und dem Grazer Verfassungsexperten Brünner. Laut Brünner stehen die Chancen, dass die Verordnung fällt, gut, denn sie würde massiv gegen die bestehenden Grundrechte verstoßen.
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"Stilles Betteln ist Ausdruck einer Meinung"
"Wenn sich ein Mensch, der nicht mehr ein und aus weiß, hinstellt, hinkniet, hinsetzt und um ein Almosen bittet - also dieses stille Betteln kann auch als ein Ausdruck meiner Meinung über mich, über meine Situation betrachtet werden. Und das ist grundrechtlich geschützt", so Brünner.
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"Betteln stört das Gemeinschaftsleben nicht"
Es könne nur ein Missstand per Verordnung bekämpft werden, der das Gemeinschaftsleben störe, und das sei beim passiven, stillen Betteln nicht gegeben. Darum rechnet Brünner mit einem Erfolg der Klage.
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"Man kann Bitte um Hilfe nicht verbieten"
Auch Pfarrer Wolfgang Pucher ist seiner Meinung: "Es ist ganz sicher, dass man einen Menschen, der in Not ist in einem Land, in dem die Menschenrechte gleiche Gültigkeit haben wie überall auf der Welt, nicht verbieten kann, um Hilfe zu bitten. Das ist ein Willkürakt. Vor allem ist er auch unmenschlich und egoistisch."
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Individualantrag wird eingebracht
Nun wird ein Individualantrag nach Artikel 139 eingebracht - so kann man direkt die entsprechende Verordnung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen.
Die andere Möglichkeit für den anklagenden Bettler wäre, sich zuerst bestrafen zu lassen und dann gegen den Strafbescheid vorzugehen. Das sei aber unzumutbar, sagt Brünner.
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Fürstenfeld beharrt auf Verordung
Seitens der Stadtgemeinde Fürstenfeld sieht man der Klage gelassen entgegen. Man stehe nach wie vor zur Verordnung, um die gewerbsmäßigen Betteleien in den Griff zu bekommen. Sollte der VfGH die Verordnung kippen, will Fürstenfeld das Urteil umgehend umsetzen.
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steiermark.ORF.at
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